Die Handlung- und WertSchöpfungsBedingungen des GehHeimDienstes gelten für die Mitarbeiter des Systems BRaD.
Es sei darauf hingewiesen, daß nach [BeamtStG §36] & [BBG §63] jede(r) selbst für die Rechtmäßigkeit der Handlungen haftbar ist!
Die Höhe & Art der Wertschätzung eines Menschen durch einen einen solchen obliegt dem Wertschätzenden!
Gerne darf unter +4939843299747 ein Gespräch geführt, oder ein Termin für ein leibhaftiges Treffen vereinbart werden.
Die nachfolgenden HWSB gelten als unumstößlich & verbindlich, können nach Ermessen angepasst oder erweitert werden! Sie erfolgen u.a. auf der Grundlage des staatlichen BGB von 1896 sowie dem StBG von 1871, der HLKO von 1907 und der AEdMr.
Die Kosten gelten pro Verfahren/Straftat für alle an dieser beteiligten ausführenden PERSONEN von POLIZEI & JUSTIZ!